AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für folienraum (www.folienraum.de)

§ 1       Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich.
folienraum weist seine Kunden, die Verbraucher gemäß §13 BGB sind, darauf hin, dass sie ihre Vertragserklärung nicht widerrufen können. Es besteht kein Widerrufsrecht, da folienraum die zu erbringenden Leistungen wie z. B. Präsentationen nach ihren speziellen Kundenspezifikation anfertigt oder eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse hin anpasst (§ 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen folienraum und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen folienraum, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber folienraum resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 2       Leistungsangebot und Umfang

folienraum bietet auf seiner Webseite dem Kunden verschiedene Leistungen in Bezug auf die Bearbeitung und Aufbereitung von Präsentationen an. Dies erfolgt in der Regel im Format Microsoft „PowerPoint“.

a) Folienüberarbeitung
Die Leistungen im Rahmen der Folienüberarbeitung umfassen eine allgemeine Beratung hinsichtlich der Folienüberarbeitung, die Sichtung der vom Kunden übersandten Präsentation, die grafische & inhaltliche Korrektur der zur Verfügung gestellten Präsentation sowie auch die grafische Überarbeitung.

b) Folienerstellung
Die Leistungen im Rahmen der Folienerstellung umfassen eine allgemeine Beratung hinsichtlich der Folien(neu)gestaltung, die Sichtung der vom Kunden übersandten Informationen, die inhaltliche Recherche zur Gestaltung der Präsentation sowie auch die grafische Neugestaltung der Inhalte.

c) Präsentations-Master
Im Rahmen des Präsentations-Master erfolgt eine allgemeine Beratung durch folienraum, die Konzeption & Erstellung von Beispielfolien, das Erstellen einer Mastervorlage sowie die grafische & inhaltliche Neugestaltung der zur Verfügung gestellten Präsentation.

d) Individuelle Präsentationsleistungen
folienraum bietet grundsätzlich neben den Einzelleistungen der vorstehenden lit. a) bis c) ein individuell auf den Kunden zugeschnittenes Dienstleistungsangebot, welches in Form von Kostenvoranschlägen und Angeboten einzelne Segmente der Präsentationsbearbeitung umfasst. In einem solchen Fall, wird der spezielle Leistungsumfang für den Einzelfall mit dem Kunden vereinbart.

§ 3       Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht, die vertragsgegenständliche Präsentation zu benutzen. Der Kunde darf die Präsentation zum Zwecke der Nutzung vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Daneben steht dem Kunden ein Bearbeitungsrecht an der vertragsgegenständlichen Präsentation zu.

(2) Urheberrechte
Die im Rahmen eines Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(3) Mediennutzung/Verwendung von Bildern, Grafiken und Fotos
Die in den Präsentationen/Folien eingesetzten Bilder, Grafiken und Fotos sowie andere Medien (Videos, Musik, Töne, etc.) sind Bestandteil der vertraglichen Leistung. Sofern der Kunde diese Materialen nicht selbst zur Verfügung stellt, erwirbt folienraum entsprechende Lizenzen bei Drittanbietern. Ein Einsatz der Bilder, Grafiken, Fotos und Medien außerhalb der vertragsgegenständlichen Leistung ist nicht zulässig, da folienraum insoweit keine Rechte erwirbt. Dem Kunden wird seitens folienraum ausschließlich ein inhaltliches Nutzungsrecht beschränkt auf den Zweck der gesamten Leistungserbringung eingeräumt, nicht an den Bildern, Fotos oder Grafiken selbst in Form einer extrahierten Nutzung, Verwendung oder Verarbeitung sowie jedweder Art des Gebrauchens.

(4) Beispielpräsentationen für den Zweck der Veranschaulichung
Während der Vertragsverhandlungen zwischen folienraum und dem Kunden kann es zur Übersendung von beispielhaften Präsentationen zur Vermittlung der Anschaulichkeit und des Vorgehens von folienraum und seiner Leistungen kommen. Es ist dem Kunden untersagt diese Beispielpräsentationen über den Zweck der Veranschaulichung hinaus zu nutzen, zu kopieren, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu gebrauchen. Es wird dem Kunden kein eigenes Nutzungsrecht in Bezug auf die Beispielpräsentation, noch auf deren enthaltene Bilder und Grafiken eingeräumt. Ein Zugänglichmachen gegenüber Dritten kommt einem untersagten Gebrauchen gleich.

§ 4       Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt folienraum alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und unmittelbar nach Auftragserteilung zur Verfügung. Insbesondere zählen hierzu sämtliche Basismaterialien wie Texte, Textausschnitte, Bilder, Grafiken, Firmenlogos sowie Tabellen und allgemeines informatives Firmenmaterial. Kommt der Kunde diesen Pflichten schuldhaft nicht nach, können sich daraus Mehraufwände für folienraum ergeben, die gesondert abgerechnet werden können. folienraum weist darauf hin, dass ein Informationsmangel auf Verschulden des Kunden, die Fertigstellung der Leistung wesentlich beeinträchtigen und verzögern kann.

§ 5       Lieferung

(1) Die Zeiträume der Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen vereinbart folienraum grundsätzlich individuell mit dem Kunden. Die erbrachten Leistungen stellt folienraum seinen Kunden via E-Mail und entsprechendem Anhang im PDF- und PPT(X)-Format zur Verfügung.

(2) Der Kunde prüft die Leistungserbringung unverzüglich und setzt folienraum schriftlich über bestehende Mängel in Kenntnis. Erfolgt innerhalb einer Frist von drei Werktagen keine Beanstandung durch den Kunden, gilt die Leistung von folienraum als erbracht und damit die Abnahme als erklärt.

§ 6       Preise und Zahlung

(1) Für die einzelnen Leistungen gelten die in der jeweils gültigen Preisübersicht angegebenen Preise (Webseite Rubrik „Preise“ unter http://www.folienraum.de/Preise/), wenn sich nicht Abweichendes aus einem individuell vereinbarten Kostenvoranschlag/Angebot ergibt.

(2) Dem Kunden steht die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung zur Verfügung. Die Rechnung erhält der Kunde als elektronisches Dokument (PDF-Datei) via E-Mail nach Annahme der Leistungen.

(3) Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden die üblichen Maßnahmen eingeleitet (Zahlungshinweis, Mahnungen, Mahnverfahren, Inkasso).

§ 7       Gewährleistung und Haftung durch folienraum

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch folienraum erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und sonstiger Gesetze verstoßen.

(2) folienraum erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen im Wesentlichen in Form der gebrauchstauglichen Erstellung einer Folie oder Präsentation, soweit möglich, auf Basis von Microsoft PowerPoint und stellt diese dem Kunden zur Verfügung. folienraum ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist folienraum nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) folienraum haftet in keinem Fall für die in den Folien oder Präsentationen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. folienraum haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. folienraum übernimmt keine Haftung für einen mit den Folien oder mit der Präsentation beabsichtigten Erfolg (beispielsweise bei der Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen).

(4) folienraum haftet für die erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen schließt folienraum aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind.

§ 8       Geheimhaltungspflicht

folienraum ist verpflichtet, alle die vom Kunden zur Erfüllung der Leistung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und allein im Wege des Vertragszweckes zu nutzen, zu verarbeiten, zu ändern und zu speichern. Ausgenommen vom Geheimhaltungsschutz sind Geheimhaltungsgegenstände, die zum Zeitpunkt der Übersendung oder Mitteilung durch den Kunden bereits bekannt waren (z.B. publiziert oder in sonstiger Weise allgemein zugänglich waren).

§ 9       Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, unter anderem auch personenbezogene Daten, werden in elektronischer Form gespeichert und vertraulich behandelt. In diesem Rahmen gelten sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze und Bestimmungen. Im Speziellen gelten die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§§ 85 ff.TKG) als Grundlage bei der Erfassung und dem Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten werden bei der Durchführung der Erbringung der Leistungen nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10     Vertragsdauer, Kündigungsfrist

(1) Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Beauftragung (durch den Kunden unterzeichnetes Angebot) in Kraft. Die Übersendung des unterzeichneten Angebotes per Mail (eingescanntes Original) wird von folienraum akzeptiert. Der Vertrag wird für die komplette Laufzeit der Zusammenarbeit abgeschlossen. Regelungen, die über die Zusammenarbeit hinaus geschlossen werden, gelten auch über die Zusammenarbeit hinaus.

(2) Der Vertrag endet mit Lieferung und Abnahme der Präsentation durch den Kunden.

§ 11     Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von folienraum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen:

AGB_folienraum_20220101

 

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